Immer informiert sein

Treppensicherheit in der Industrie: Normen für Unterschneidung, Treppenbreite und mehr

Treppensicherheit in der Industrie:
Darauf ist zu achten

In der Industrie gilt für Podeste wie für Treppen: Sicherheit geht vor. Daher erläutern wir in diesem Blogbeitrag, wie Sie Treppensicherheit gewährleisten, um Stürze und Unfälle im industriellen Umfeld zu vermeiden.

Das Themengebiet rund um die Normen für Industrietreppen und Podeste ist ein weites Feld, das wir in einem vorherigen Beitrag bereits im Allgemeinen betrachtet haben. Wer sich damit auskennt, ist gegen die alltäglichen Gefahren bei der Treppennutzung in der Industrie gut gewappnet. In diesem Beitrag werden wir konkret: Treppensicherheit in all seinen zahlreichen Facetten steht auf dem Programm. Dabei spielen Aspekte wie Rutschsicherheit, Treppenbeleuchtung und Gewichtsbelastung eine entscheidende Rolle.

Die Treppe zum Erfolg

Normen und Verordnungen für Treppen und Podeste sind schwer greifbar. Unser kostenfreies Whitepaper gibt Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand.
JETZT SICHERN

Industrietreppen-Normen für Unterschneidung und Treppenbreite

Unter Unterschneidung versteht man das Maß, um das die vordere Kante der oberen Stufe über die Trittflächenbreite der darunter befindlichen Stufe hervorragt. Die Unterschneidung einer Treppenstufe muss laut der Norm für Industrietreppen 10 mm oder mehr betragen. Innerhalb eines Treppenlaufs soll zudem die Steigung immer konstant ausfallen. Falls dies nicht möglich ist, darf die Steigung von Ausgangsebene und Antrittsstufe nur um höchstens 15 Prozent verringert werden. Nur in Ausnahmefällen darf man überhaupt die Steigung erhöhen – etwa dann, wenn die Treppe zu einer beweglichen Maschine hinführt.

Die Norm verlangt eine Breite von mindestens 600 mm, besser sind jedoch 800 mm.

Kommen wir nun zur Treppenbreite: Die Industrietreppen-Norm verlangt bei Hilfstreppen zu Arbeits- und Wartungsbühnen eine Mindestbreite von 800 mm. Wird eine Treppe nur gelegentlich genutzt, ist auch eine Breite von 600 mm zulässig. In Ausnahmefällen, mit vorheriger Risikobewertung, darf die Breite auf 500 mm reduziert werden. Soll eine Treppe von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden können, ist eine Breite von mindestens 1.000 mm Pflicht.

Treppenleiter und rutschhemmende Trittflächen

Soll ein Aufstieg in einem Winkel von über 45° realisiert werden, ist dies mit Treppenleitern möglich. Diese sollten allerdings nur selten und nur von eingewiesenen Personen genutzt werden. Der Steigungswinkel sollte auch bei Treppenleitern nicht größer als 60° sein. Stufen von Treppenleitern benötigen eine Tiefe von mindestens 80 mm. Die Höhe einer einzelnen Stufe darf hingegen nicht mehr als 250 mm betragen. Für die Unterschneidung gilt ≥ 10 mm als Richtmaß. Zwischen den beidseitigen, vorgeschriebenen Geländern ist ein nutzbarer Bereich zwischen 500 und 800 mm einzuräumen. Die lichte Durchgangshöhe – also der lotrechte Abstand nach oben – muss überall mindestens 2.300 mm betragen.

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr müssen die Trittflächen von Treppen unbedingt Oberflächen mit rutschhemmenden Eigenschaften besitzen. Grundsätzlich ist es aber sehr ratsam, immer auf solches Material zu achten, auch wenn diese Gefahr nicht konkret besteht: Sicherheit geht vor. Bei Treppen im Freien müssen zudem Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte getroffen werden.

Über farbliche Kennzeichnung und Treppenbeleuchtung

Wer sicher auf einer Treppe gehen möchte, muss die Stufen, vor allem die Stufenkanten, gut erkennen können. Ansonsten steigt die Gefahr eines Sturzes erheblich. Daher ist eine ausreichend helle Treppenbeleuchtung ein absolutes Muss: Eine Beleuchtungsstärke von mindestens 150 Lux in einer Höhe von 200 mm über der Stufenoberfläche wird empfohlen. Zusätzlich wird die Sicherheit der Mitarbeiter durch farblich unterschiedliche Tritt- und Setzstufen oder farblich hervorgehobene Stufenkanten signifikant erhöht.

Belastungsfähigkeit gemäß Industrietreppen-Norm

Bei Industrietreppen schwanken die auftretenden Verkehrslasten für das Tragwerk deutlich. Dies berücksichtigt auch die bereits im Blog vorgestellte Norm EN ISO 14122. Für das Begehen der Treppe durch eine Einzelperson ohne Traglast rechnet man mit mindestens 1,5 kN/m2. Wenn es sich um eine Person mit Traglast oder gar mehrere Personen handelt, rechnet man mit 5 kN/m2.

Im Hinblick auf Verkehrslasten werden die Stufen einzeln in den Blick genommen: Jede Stufe mit einer Laufbreite unter 1.200 mm muss der Minimallast von 1,5 kN auf einer Fläche von 100×100 mm standhalten. Bei einer Laufbreite ≥ 1.200 mm müssen 1,5 kN an mehreren Stellen gleichzeitig wirken. Für Industrietreppen und Stufen gilt aufgrund der genannten Norm generell: Bei den Belastungstests dürfen sich das Tragwerk und die Stufen nicht mehr als 1/300 der Spannweite durchbiegen.

Sie möchten immer über alle spannenden Neuerungen in der item Welt Bescheid wissen? Dann haben wir genau das Richtige für Sie: Abonnieren Sie doch einfach den item Blog über die Box oben rechts!