Der Umbau einer Maschine ist oft schnell beschlossen, doch ab welchem Punkt ist ein Umbau eine wesentliche Veränderung und erfordert eine neue Konformitätserklärung? CE-Experte Jens Müller klärt auf.
Maschinenumbau – das müssen Sie beachten:
- Der Umbau einer Maschine wird zur wesentlichen Veränderung, wenn neue oder höhere Risiken entstehen, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind und nicht durch einfache Maßnahmen behoben werden können.
- Umbauten sollten immer im Vorhinein bewertet werden. So lässt sich vermeiden, dass eine kleine Anpassung eine unerwartete wesentliche Veränderung wird.
- Bis die Maschinenverordnung in Kraft tritt, unterstützen Entscheidungshilfen bei der Bewertung. In Deutschland hilft z. B. der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI.
- Jede Modifikation muss einzeln bewertet werden, denn jede einzelne Änderung entscheidet über die CE-Konformität.
Was ist die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist der modernisierte Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Maschinen. Sie tritt am 20. Januar 2027 in Kraft und löst die Maschinenrichtlinie ab. Mit der Verordnung werden neue Standards gesetzt, um die Sicherheit von Maschinen während Konstruktion, Einbau und Betrieb zu gewährleisten.
Sie legt außerdem fest, ab wann eine Maschine so weit verändert wurde, dass sie rechtlich als „neue Maschine“ gilt. Genau dann muss der komplette Konformitätsbewertungsprozess erneut durchlaufen werden – von Risikobeurteilung über Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung.
Doch ab wann ist eine Veränderung so wesentlich, dass dieser Prozess erneut notwendig ist? Dazu haben wir mit dem Experten Jens Müller gesprochen.

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Der Experte: Jens Müller
Jens Müller ist ein nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Robotik und Maschinensicherheit. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Automatisierungstechnik und im Maschinenbau. Als global tätiger Sachverständiger und Berater betreut er Großkonzerne unter anderem in der Automobilbranche und entwickelt neue Robotikstandards in internationalen ISO-Normgremien.
Im Jahr 2022 gründete er die Firma Müller und Partner Sachverständige, die heute mehrere hundert Unternehmen in den Bereichen CE, Robotik, Produktsicherheit und Compliance begleitet. Dabei berät er Herstellende, Betreibende und Integratoren. Jens Müller beschreibt sich selbst augenzwinkernd als „eine Art Missionar“, wenn es darum geht, Unternehmen für ihre Verantwortung bei Umbaumaßnahmen von Maschinen zu sensibilisieren.
Wesentliche Veränderung einer Maschine laut Maschinenverordnung
Wann gilt eine Maschine als so stark verändert, dass sie neu bewertet werden muss?
In der Maschinenverordnung ist dieser Sachverhalt in Artikel 18 festgelegt: Eine wesentliche Veränderung liegt dann vor, wenn physische oder digitale Umbaumaßnahmen neue Sicherheitsrisiken erzeugen oder bestehende erhöhen und diese Änderungen nicht vom Hersteller vorgesehen sind.
In der Praxis bedeutet das, dass jede technische Modifikation, welche die Sicherheit einer Maschine beeinflusst, eine potenzielle wesentliche Veränderung sein kann. Darunter fallen zum Beispiel Retrofit-Maßnahmen. Wenn etwa ein alter Motor nicht mehr verfügbar ist und durch eine moderne Alternative ersetzt wird, die nun mehr Leistung hat, verändert sich die gesamte Risikobewertung. Daher muss jeder Umbau bewertet werden, bevor er überhaupt durchgeführt wird.
Welche Kriterien sind entscheidend, um eine wesentliche Veränderung zu erkennen?
Um festzustellen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, prüft man zunächst die geplante Änderung: Entsteht ein neues Risiko oder wird ein bestehende Risiko erhöht? Ist das der Fall und lässt sich dieses Risiko nicht durch einfache technische Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Abdeckung, beseitigen, handelt es sich in der Regel um eine wesentliche Veränderung.
Wichtig dabei ist außerdem, dass man nicht den gesamten Umbau als Einheit betrachtet. Jede einzelne beabsichtigte Veränderung muss separat bewertet werden. Nur so verhindert man, dass ein vermeintlich kleiner Umbau ungewollt zu einer neu zu beurteilenden Maschine führt.
Gibt es klare Grenzwerte oder Entscheidungshilfen dafür, wann eine Anlage neu bewertet werden muss?
Für die Maschinenverordnung existieren derzeit noch keine offiziellen Entscheidungshilfen oder Leitfäden. Bis die Maschinenverordnung in Kraft tritt, empfehle ich daher, weiterhin mit den bewährten Hilfsmitteln für die Maschinenrichtlinie zu arbeiten. In Deutschland unterstützt beispielsweise das Intepretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Bewertung.
Ebenfalls hilfreich ist in Deutschland der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI, mit dem sich ein geplanter Umbau im Vorhinein auf eine wesentliche Veränderung überprüfen lässt. Auch der EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie ist weiterhin hilfreich, einfach weil es derzeit noch keine spezifischeren Alternativen für die Maschinenverordnung gibt. Diese Dokumente bieten klare Argumentationsgrundlagen und helfen Unternehmen enorm, Entscheidungen sauber zu begründen.
Maschinenumbau und Neubewertung: Das müssen Sie beachten
Umfasst eine Neubewertung immer die gesamte Maschine oder nur die geänderten Komponenten?
Wenn die Bewertung ergibt, dass der Umbau eine wesentliche Veränderung darstellt, muss die gesamte Maschine neu bewertet werden. Die Maschine ist ein Gesamtsystem, dessen Sicherheitsfunktionen ineinandergreifen. Aus diesem Grund muss die gesamte Anlage nach heutigem Stand der Technik betrachtet werden, sobald ein sicherheitsrelevanter Teil verändert wurde.
Bei älteren Maschinen wird das schnell komplex. Normen, Sicherheitsanforderungen und technische Standards entwickeln sich stetig weiter. Das bedeutet häufig, dass beispielsweise der Schaltschrank modernisiert werden muss, Schutzmaßnahmen neu ausgelegt werden müssen oder die elektrische Sicherheit nicht mehr ausreicht. Am Ende steht häufig die Erkenntnis, dass der vermeintlich kleine Umbau plötzlich mehr kostet als eine neue Maschine.
Daher empfehle ich, Umbaumaßnahmen immer im Vorfeld zu bewerten, niemals erst danach. Nur so lässt sich vermeiden, dass aus einer kleinen Anpassung möglicherweise die Notwendigkeit einer vollständigen Neubewertung entsteht.
Welche besonderen Anforderungen gelten bei Software- oder Steuerungsveränderungen?
Im Prinzip gilt hier dieselbe Regelung, da digitale Veränderungen in der Maschinenverordnung inbegriffen sind. Das betrifft Softwareprogramme, Steuerungen sowie Sensorik und Kommunikationssysteme. Bereits eine kleine Änderung an einer sicherheitsrelevanten Funktion oder ein neues Steuerungsprogramm kann die Risikobeurteilung beeinflussen.
Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Maschine verändert oder umgebaut wird?
Die Verantwortung liegt eindeutig beim Betreiber. Viele glauben, dass der Maschinenhersteller verantwortlich bleibt. Aber sobald die Maschine im Betrieb ist, muss der Betreiber sicherstellen, dass nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden. Dazu gehört auch die Bewertung, ob ein Umbau eine wesentliche Veränderung darstellt. In Deutschland kann dabei besonders der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI unterstützen.
Die Sicherheit der Anlagen muss nachweislich bewertet werden. Liegt eine wesentliche Veränderung vor, trägt der Betreiber die volle Verantwortung und muss den Konformitätsprozess inklusive Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung durchlaufen.
Handelt es sich um eine wesentliche Veränderung, kommt die komplette Prozesskette des CE-Verfahrens hinzu: Konzeptbeschreibung, Normenrecherche, Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Validierung sowie die vollständige technische Dokumentation inklusive Konformitätserklärung.
Welche organisatorischen Aufgaben entstehen, sobald eine Maschine angepasst oder umgebaut wurde?
Ob bei wesentlichen oder nicht gravierenden Veränderungen: es fallen immer organisatorische Aufgaben an. Die Gefährdungsbeurteilung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Das kann manchmal dazu führen, dass Betriebsanweisungen angepasst und Mitarbeitende neu eingewiesen werden müssen.
Handelt es sich um eine wesentliche Veränderung, kommt die komplette Prozesskette des CE-Verfahrens hinzu: Konzeptbeschreibung, Normenrecherche, Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Validierung sowie die vollständige technische Dokumentation bis zur Konformitätserklärung. Das ist viel Arbeit und benötigt Fachkompetenz.
Welche Folgen hat eine Neubewertung für Betriebsanleitungen, Einweisungen und Gefährdungsbeurteilungen?
Eine Neubewertung bedeutet, dass sämtliche Dokumente an den neuen technischen Zustand angepasst werden müssen. Wenn sich Betriebsarten, Risiken oder Schutzmaßnahmen ändern, muss das in allen Dokumenten nachvollziehbar sein. Eine Maschine lässt sich nur dann rechtssicher betreiben, wenn die Dokumentation den technischen Ist-Zustand korrekt abbildet.
Welche Prüf- oder Dokumentationspflichten gelten nach kleineren Umbauten ohne wesentliche Veränderung?
Auch wenn der Umbau keine wesentliche Veränderung bedeutet, muss dokumentiert werden, dass keine neuen Risiken entstanden sind oder bestehende Risiken erhöht wurden. Zudem bleibt die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung und Prüfung sicherheitsrelevanter Komponenten bestehen. Ein Laserscanner oder ein Lichtgitter sollten zum Beispiel alle 12 Monate überprüft werden.
Unter welchen Umständen kann eine Maschine ihre Konformität verlieren, obwohl keinerlei Änderungen vorgenommen wurden?
Viele glauben, dass eine Maschine, die unverändert bleibt, automatisch konform bleibt. Dem ist aber nicht so. Eine Maschine kann ihre Konformität trotzdem verlieren, wenn sich Normen verändern oder sich der Stand der Technik weiterentwickelt. Das passiert beispielsweise, wenn Berechnungsformeln für Sicherheitsabstände angepasst werden oder sicherheitsrelevante Komponenten bei der regelmäßigen Prüfung nicht mehr den Vorgaben entsprechen. Aus diesem Grund sind wiederkehrende Prüfungen essenziell. In Deutschland schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der EmpfBS 1114 (Empfehlung für Betriebssicherheit) vor, dass Unternehmen bzw. Betreibende ihre Maschinen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüfen und gegebenenfalls an den Stand der Technik anpassen müssen (§ 3 BetrSichV).
Tipp vom Experten: Die BG RI bietet in ihrem Shop unterschiedliche Checklisten an – von der Prüfung bei der Erstinbetriebnahme bis hin zur wiederkehrenden Prüfung und im Speziellen für die elektrische, hydraulische und pneumatische Ausrüstung.
Stellt item eine CE-Kennzeichnung aus?
Eine CE-Kennzeichnung stellt item aus, wenn item ein Produkt in Verkehr bringt, das direkt von einer europäischen Richtlinie betroffen ist. Außerdem bekommen Sie eine CE-Kennzeichnung von item, wenn unser Konstruktionsteam eine kundenspezifische Lösung entwickelt, die gezielt der Minimierung von Risiken eines definierten Anwendungszwecks dient. Dafür müssen Sie den Einsatzzweck und die damit verbundenen Gefährdungen beschreiben und dokumentieren. Auf diese Weise kann die Konstruktion technisch sowie sicherheitstechnisch darauf abgestimmt werden.
Mit den Kundenangaben entwickelt item individuelle Lösungen wie spezielle Arbeitsplatzlösungen oder Schutzzaunkonstruktionen, die z. B. als Sicherheitsbauteile gelten können. Wenn die Konstruktion und die Risikobeurteilung aufeinander abgestimmt sind, dokumentiert item den gesamten CE-Prozess und stellt die entsprechenden Unterlagen bereit.
Häufig gestellte Fragen zur Maschinenverordnung
Was genau ist eine wesentliche Veränderung bei Maschinen?
Eine Veränderung einer Maschine ist dann wesentlich, wenn Umbaumaßnahmen ein neues Risiko schaffen oder bestehende Risiken erhöhen und diese nicht durch einfache technische Maßnahmen beseitigt werden können. Das gilt für mechanische Komponenten sowie für Software, Steuerungen oder KI.
Wie findet man heraus, ob ein Umbau wesentlich ist?
Um herauszufinden, ob bei einem Umbau eine wesentliche Veränderung besteht, können verschiedene Leitfäden und Entscheidungshilfen hinzugezogen werden. In Deutschland ist z. B. der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI eine bewährte Unterstützung. Dieser und weitere Leitfäden gelten zwar für die Maschinenrichtlinie, können aber so lange genutzt werden, bis es Leifäden speziell für die Maschinenverordnung gibt.
Muss wirklich die gesamte Maschine neu bewertet werden, wenn nur ein kleiner Teil verändert wurde?
Ja. Sobald eine wesentliche Veränderung vorliegt, muss die Maschine als Ganzes neu bewertet werden. Das umfasst u. a. die Risikobeurteilung, Dokumentation und Konformitätserklärung.
Welche Verantwortung hat der Betreiber bei Umbauten?
Der Betreiber trägt die volle Verantwortung für die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Dazu gehört auch die Bewertung, ob ein Umbau eine wesentliche Veränderung bedeutet. Außerdem muss der Betreiber dafür sorgen, das die Gefährdungsbeurteilung sowie die Prüfung sicherheitsrelevanter Komponenten regelmäßig durchgeführt wird.
Wann stellt item eine CE-Kennzeichnung aus?
item führt das CE-Konformitätsverfahren durch, wenn der Verkaufsartikel direkt von einer Richtlinie betroffen ist oder wenn durch item eine kundenspezifische Lösung entsteht, die zur Risikominderung beiträgt. Beispiele hierfür sind Schutzzaunkonstruktionen oder spezifische Arbeitsplatzlösungen.
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