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Schritt für Schritt zur perfekten Treppe in der Industrie

Gefahrlose Nutzung von Treppen oder Podesten ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Vor allem im Produktionsumfeld gelten besondere Vorschriften.

Die Treppe zum Erfolg

Normen und Verordnungen für Treppen und Podeste sind schwer greifbar. Unser kostenfreies Whitepaper gibt Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand.
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Obwohl sich der Nutzen von Steighilfen durch die Jahrhunderte gewandelt hat, ist eines gleich geblieben: Treppen und Podeste sind Hilfsmittel, die täglich überall auf der Welt erfolgreich genutzt werden. Im Idealfall müssen sich deren Benutzer keinerlei Sorgen über ihre eigene Sicherheit machen. Um dies zu gewährleisten, existieren in diesem Bereich mittlerweile zahlreiche Normen und Vorschriften. Im ersten Teil unserer Reihe widmen wir uns daher den Vorgaben bei den Planungen von Treppen in Industriebetrieben.

Unfälle auf Treppen

Viele ausgewertete Sturzunfälle auf Treppen zeigen eines sehr deutlich: Ungünstige Gestaltung und durch Benutzung entstandene Mängel an Treppen sind die Hauptursachen für Sturzunfälle. Die Daten der Unfallversicherer sind eindeutig: 1980 gab es 60.000 meldepflichtige Unfälle auf Treppen. Dabei ereigneten sich 80 Prozent der Treppenunfälle beim Abwärtsgehen, meist durch Abrutschen von der Stufenkante. Bei etwa einem Drittel der Unfälle maß der Auftritt der Stufe dabei weniger als 26 Zentimeter. Nach der zwingend notwendigen Einführung baulicher Regelungen gab es zwanzig Jahre später nur noch 44.000 Unfälle pro Jahr – also fast ein Drittel weniger. Doch was hat sich konkret verändert?

Mehr Sicherheit durch Normen

Es gibt eine Vielzahl an Regelungen, die dem Zweck dienen, die Sicherheit im Treppenbereich zu  verbessern. Die wesentlichen befinden sich in der internationalen Norm „EN ISO 14122, Sicherheit von Maschinen – ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“. Diese Norm definiert die generellen Anforderungen für ortsfeste und mobile Zugänge zu Maschinen, die nicht direkt vom Boden oder einer Ebene zugänglich sind. Dies gilt nicht nur für Arbeitsbühnen, Laufstege und Geländer, sondern natürlich auch für Treppen,

  • die Teil einer Maschine sind.
  • Bestandteil eines Gebäudes sind, das hauptsächlich dem Zugang zur Maschine dient.
  •  nicht ständig an der Maschine angebracht sind, sondern hin und wieder entfernt oder zur Seite bewegt werden.

Vom Steigungswinkel bis zum Treppengeländer

Hierbei wird genau definiert, was eine Treppe auszeichnet. Ihr Steigungswinkel liegt beispielsweise zwischen 30° und maximal 45°. Sie gilt gleichzeitig als bevorzugtes Mittel für den Zugang zu einer ortsfesten Arbeitsbühne. Andere Lösungen bis hin zur Steigleiter sind nur zulässig, wenn der Einbau einer Treppe aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist. Auch für Geländer und Handläufe sind, wie für einige weitere Schutzeinrichtungen, klare Werte definiert. Sie sollen in erster Linie Stürze verhindern oder zumindest ihre gesundheitlichen Folgen minimieren. Die Umsetzung unterscheidet sich hier teilweise von aus dem privaten Bereich bekannten Maßnahmen. So sind lotrechte Füllstäbe als seitlicher Schutz in der Industrie eher unüblich.

Die optimale Treppe planen

Grundmaß für den Treppenbau ist das Schrittmaß. Es entspricht der mittleren Schrittlänge eines  zentraleuropäischen Menschen bei entspanntem Gehen. Es variiert zwischen 60 und 66 cm, sodass man in der Praxis mit einem Durchschnittswert von 63 cm rechnet. Beim Treppensteigen kommt zur Vorwärtsbewegung zusätzlich eine Aufwärtsbewegung hinzu. Dadurch verkürzt sich die Schrittlänge – und zwar um das Doppelte der Steigung. Zusätzlich muss auch der Auftritt, sprich: die Stelle der Stufe, wo der Fuß abgesetzt werden kann, von der Schrittlänge abgezogen werden.

Diese Modifikation der reinen Vorwärts- in die Vorwärts-/Aufwärtsbewegung wird mit der Schrittmaßregel ausgedrückt: S = 2h + g. In Worten: Die mittlere Schrittlänge entspricht der Summe aus der zweifachen Steigung und dem Auftritt. Mit der Schrittmaßregel lässt sich gleichzeitig für eine  gewählte Steigung der ideale Auftritt einer Treppe ermitteln. An einem detaillierten Beispiel berechnen wir unter anderem dieses Szenario in unserem Leitfaden für Anforderungen an Treppen und Podeste. So ergibt sich aus einer Steigung von 17 cm pro Stufe beispielsweise ein optimaler Auftritt von 29 cm.

Nächste Woche erscheint die Fortsetzung unserer dreiteiligen Reihe über Treppen und Podeste. Darin steht noch stärker der Sicherheitsaspekt bei Treppen im Fokus. Abonnieren Sie doch einfach den Blog, um in Zukunft keine Updates zu verpassen.