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Ergonomie am Arbeitsplatz: Richtlinien und Gesetze

Inzwischen ist Ergonomie in der Arbeitswelt längst kein Nischenthema mehr. Gesetze, Normen und Empfehlungen zeigen, dass an Ergonomie kein Weg vorbeiführt.

Ergonomie in einem Satz? Die Arbeit passt sich an den Menschen an – und nicht umgekehrt. Hier wird die Einzigartigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst genommen. Jeder Körper ist natürlich anders. Daher sollte man jeden Tisch oder Stuhl so einstellen können, dass sich niemand verrenken muss. Ganz gleich, ob es um die Arbeit im Büro oder in der manuellen Produktion geht: Indem die Arbeitsumgebung optimiert wird, kommt es zu einer echten Win-win-Situation. Die Belegschaft wird körperlich entlastet und bleibt leistungsfähig. Gleichzeitig erhöht sich die Wirtschaftlichkeit. So gehen der Schutz der Gesundheit und gezielte Effizienzsteigerung Hand in Hand. Dabei ist Ergonomie keineswegs intuitiv, denn die Prinzipien für ergonomische Arbeitsplatzgestaltung basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Schon die wörtliche Bedeutung von Ergonomie verrät es: Der Begriff ist aus „ergon“ (Arbeit) und „nomos“ (Regel oder Gesetz) zusammengesetzt. Es handelt sich also um die Wissenschaft über die Regeln der Arbeit, die sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Doch was beinhalten sie und was sollten Arbeitgeber bei der Ergonomie am Arbeitsplatz beachten?

Darum lohnt sich Ergonomie in der Industrie

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Pflichten von Arbeitgebern: Das ist gesetzlich vorgeschrieben

Ergonomie gehört zum präventiven Arbeitsschutz. Das bedeutet, dass sie die Gesundheit fördern und Krankheiten verhindern soll. In verschiedenen Gesetzen finden sich daher Angaben zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes. Unternehmen sollten sich vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anschauen. Obwohl der Ergonomie-Begriff im Arbeitsschutzgesetz nicht vorkommt, enthält es aufschlussreiche Stellen. Wie diese hier: Laut § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, welche „die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.“ Besonders interessant: „Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“ Insgesamt werden hier drei Aufgaben für Unternehmen beschrieben, die fest zur Ergonomie gehören: Gesundheitsschutz, Analyse der bestehenden Situation und Optimierung.

Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu beseitigen. § 5 ArbSchG beinhaltet folgende ergonomische Aspekte:

  • „die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • „die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • psychische Belastungen bei der Arbeit“

Mit psychischen Belastungen kommt sogar ein Bereich von Ergonomie und Arbeitsschutz vor, der oft übersehen wird. Wenn ergonomische Grundregeln vernachlässigt werden, können Verspannungen und Kopfschmerzen entstehen. Eine Folge können psychische Beschwerden sein.

Arbeitsplatz gestalten: Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung

Bei den gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zur Ergonomie am Arbeitsplatz ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) besonders wichtig. Dort steht, dass Arbeitgeber beim „Einrichten von Arbeitsstätten“ auch die „Arbeitsmedizin“ und die „ergonomischen Anforderungen“ berücksichtigen müssen. Sollten Gefährdungen vorhanden sein, dann sind „alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen“. Dabei werden die „Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte“ beachtet. Unternehmen müssen daraufhin Maßnahmen ergreifen – auf dem aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. (Betriebssicherheitsverordnung)

Das ist aber noch nicht alles: „Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.“ Da die Ergonomie ein Teilbereich der Arbeitswissenschaft ist, gehören ihre Prinzipien auch dazu. Noch eindeutiger wird es in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden.“

Arbeitsschutz und Ergonomie: Einordnung von Richtlinien zur Arbeitsgestaltung

Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es „Technische Regeln für Arbeitsstätten“, die auch als „Arbeitsstättenregeln“ (ASR) bekannt sind. Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt. Sie haben zwar keine gesetzliche Wirkung, doch es gilt die sogenannte „Vermutungswirkung“: Wenn Arbeitgeber die Anforderungen der ASR am Arbeitsplatz einhalten, sollten ihre Maßnahmen die Arbeitsstättenverordnung eigentlich erfüllen. Aspekte der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung werden beispielsweise in folgenden ASR-Dokumenten berücksichtigt:

Viele weitere Richtlinien und Normen zur Ergonomie am Arbeitsplatz finden Sie zum Beispiel in den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS), welche die Betriebssicherheitsverordnung weiterdenken. In diesem Rahmen sind zum Beispiel „TRBS 1151: Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem“ oder „AMR Nr. 13.2: Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“ erschienen. Zu den wichtigsten DIN-Normen über die Ergonomie am Arbeitsplatz zählen unter anderem DIN EN ISO 6385 („Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen“), DIN 33402 („Ergonomie – Körpermaße des Menschen“) und DIN EN ISO 10075 („Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“).

Rolle von Arbeitstischen am ergonomischen Arbeitsplatz in der Montage

Eines ist also klar: Ergonomie ist keine Option, sondern eine Pflicht für Arbeitgeber. Im konkreten Einzelfall sollten die Expertinnen und Experten entscheiden, wie diese angewendet werden sollten. Einige Beispiele aus der manuellen Produktion verdeutlichen jedoch, was Ergonomie ausmacht. So ist ein höhenverstellbarer Arbeitstisch an einem manuellen Montagearbeitsplatz ein Muss. Hier ist es wie im Büro: Da ein solcher Tisch einen flexiblen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ermöglicht, werden die Arbeitnehmer deutlich entlastet. Das Arbeitsplatzsystem von item ermöglicht zusätzlich elektrische Höhenverstellbarkeit. Individuelle Einstellungen lassen sich speichern und bei Bedarf bequem per Knopfdruck abrufen. Besonders praktisch: Mit dem kostenfreien item Arbeitsplatz-Konfigurator ist die Planung von Tischen für die manuelle Montage einfacher als je zuvor.

Bei ergonomischen Arbeitsstühlen sind folgende Eigenschaften ideal:

  • Synchrone Bewegung von Sitzfläche und Rückenlehne
  • Sitzfläche: Leichte Neigung nach vorne, Drehbarkeit
  • Rückenlehne: Neigung und Höhe kann mit justierbarem Gegendruck verstellt werden
  • Gebremste Rollen bzw. bei Counterstühlen (mit erhöhter Sitzposition) Rollen, die unter Last blockieren

Arbeitsstühle mit einer solchen Sitzfläche und Rückenlehne ermöglichen dynamisches Sitzen. Position und Haltung können einfach gewechselt werden. Arbeitsstühle aus dem item Arbeitsplatzsystem bieten diesen Komfort, denn dank ihrer speziellen Rollen sind sie beweglich und sicher.

Ergonomie am Arbeitsplatz: Höhenverstellbarer Tisch und Stuhl plus individuelle Bereitstellung von Werkzeug und Material
Ein Muss für die ergonomische Gestaltung des Montagearbeitsplatzes: Stuhl und Tisch sowie die Bereitstellung von Werkzeug und Material lassen sich individuell anpassen.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt den Greifraum

Der Greifraum macht deutlich, warum flexible Einstellmöglichkeiten so entscheidend sind. Beim Greifraum handelt es sich um den Bereich am Arbeitsplatz, an dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter jede Stelle vertikal oder horizontal mit den Händen erreicht. Dabei wird die eigene Position nicht verlassen – weder im Sitzen noch im Stehen. Unmittelbar vor der arbeitenden Person befindet sich die Einhandzone. Dort wird oft verwendetes Material und Werkzeug platziert, damit überflüssige und mühsame Körperdrehungen entfallen. In der erweiterten Einhandzone im äußersten Bereich liegen seltener gebrauchte Gegenstände. Außerhalb der erweiterten Einhandzone sollten Sie wichtiges Material nicht platzieren. Hierfür eignet sich die Beidhandzone: Sie haben beide Hände direkt im Blick und können optimal arbeiten…

Werkzeug und Material optimal bereitstellen

Da jeder Mensch spezifische Körpermaße und Proportionen hat, ist auch jeder Greifraum einzigartig. Die Bereitstellung von Werkzeug und Material am Arbeitsplatz sollte deshalb leicht anpassbar sein. Mit seiner umfassenden Komponentenauswahl hält das item Arbeitsplatzsystem alle Möglichkeiten bereit. Hierbei spielen vor allem Schwenkarme eine große Rolle. Daran werden befestigt:

  • Greifschalen zur Bereitstellung von Kleinteilen
  • Tabletts für die Aufnahme von Kisten, Werkzeugen und Werkstücken
  • Haken, Halter und Becher zur Aufbewahrung von Werkzeugen

Material und Werkzeug werden somit durch die Schwenkarme exakt am individuellen Greifraum ausgerichtet. Belastende Bewegungen und ungünstige Positionen lassen sich dadurch gezielt vermeiden.

Informationen und Empfehlungen zur ergonomischen Beleuchtung

Beleuchtung am Arbeitsplatz gehört ebenfalls zu den weniger bekannten Ergonomie-Faktoren. Beim Arbeiten im Büro und in der manuellen Montage beeinflusst sie die Produktivität. Dabei kommt es nicht nur auf eine ausreichende Beleuchtung an. Noch entscheidender ist eine Beleuchtung, die zur individuellen Situation passt. Ansonsten kann es zu Konzentrationsstörungen, Ermüdungserscheinungen und Kopfschmerzen kommen. Beleuchtung hat daher auch große Auswirkungen auf die Stimmung und Motivation. Bei der Beleuchtung am Montagearbeitsplatz sind eine individuelle Beleuchtungsstärke, die Beleuchtung von Detailbereichen, eine passende Farbtemperatur sowie blendfreie und gleichmäßige Reflexionen wichtig. Die Beleuchtungsstärke wird in der Einheit Lux (lx) angegeben. Folgende Beleuchtungsstärken sind für die manuelle Montage optimal:

  • Grobe Montagearbeit: 200 lx
  • Mittelfeine Montagearbeit: 300 lx
  • Feine Montagearbeit: 500 lx
  • Sehr feine Montagearbeit: 750 lx
  • Präzisions- und Mikromechanik: 1000-1500 lx

LED-Strahler sorgen dafür, dass einzelne Bereiche des Arbeitstisches präzise beleuchtet werden. Sie sind flexibel und justierbar sowie verfügen über hohe Beleuchtungsstärken. Ein LED-Strahler wie der Strahler 6W LED 10° von item verfügt zudem über eine individuell einstellbare Dimmfunktion. Die Farbtemperatur beträgt 4000 K – man spricht hier auch von „Neutralweiß“. 4000 K haben sich für das Arbeiten in der manuellen Montage bewährt, da sie konzentrationsfördernd sind.

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