Lernen Sie grundlegende Definitionen, Unterschiede und Informationen über Schutzeinrichtungen kennen.
Bei der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine müssen besondere Schutzeinrichtungen installiert werden. Diese stellen sicher, dass der Mensch zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist. Je nach örtlichen Gegebenheiten können dies stationäre oder temporäre Einrichtungen sein. Es wird zwischen trennenden und nicht trennenden Schutzeinrichtungen unterschieden. Trennende Schutzeinrichtungen können feststehend oder beweglich sein. Bei beiden Arten kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Maschine nicht erreichen.
Nicht trennende Schutzeinrichtungen verhindern nicht den Zugang zum Gefahrbereich. Bei einer Annäherung von Mitarbeitenden wird der Gefahrbereich abgeschaltet: Die laufende Produktion wird gestoppt. Schutzeinrichtungen dienen ebenfalls der Maschinensicherheit. So können Manipulationen an den einzelnen Maschinen nahezu ausgeschlossen werden. Oft wird ein Zaun zum Abriegeln der Maschine verwendet. Zusätzliche Warnhinweise garantieren ein gefahrloses Arbeiten für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter. Als Schutzmaßnahme können Sie das item Schutz- und Trennwandsystem einsetzen. Zahlreiche item pluspartner unterstützen Sie gerne. Das deutschlandweite item pluspartner Netzwerk umfasst für Sie viele hoch spezialisierte Unternehmen. Es ist die perfekte Basis für Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen und Dimensionen.

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Gefahrenstellen und Gefährdungen
Arbeitsschutzmaßnahmen sind ernst zu nehmen: Sie dienen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor allem in der Produktion sind Gefahrenstellen und Gefährdungen zahlreich zu finden. Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig über die Gefahrensituationen an ihrem Arbeitsplatz aufgeklärt werden. Sie sollten mindestens 1 x jährlich eine Arbeitsschutzbelehrung durchführen und dokumentieren. § 4 DGUV Vorschrift 1 (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) schreibt dies vor.
Die Entscheidung über die Art der Schutzeinrichtung ist eine Einzelfallentscheidung.
Häufig zu beobachten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehen Schutzeinrichtungen bewusst oder unbewusst. Für diese Fälle sollten Sie Schutzeinrichtungen oder Vorkehrungen im Sinne der allgemeinen Betriebssicherheit schaffen. Die Entscheidung über die Art der Schutzeinrichtung ist eine Einzelfallentscheidung. Betrachten Sie die Konstruktion im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme. Grundlage ist das Ergebnis einer Risikoanalyse: Diese basiert auf der Maschinenrichtlinie.
Was sind trennende Schutzeinrichtungen?
Unter einer trennenden Schutzeinrichtung versteht man eine bauliche Abtrennung zwischen den Mitarbeitenden und dem Gefahrenbereich einer Maschine. Die Gefahrenbereiche werden so vor unbefugtem Zutritt geschützt: durch Zäune, Schutztüren, Abdeckungen oder ganzen Gehäusen. Optimal sind auch Schutzverkleidungen an den Maschinen (Maschineneinhausungen und Maschinenverkleidungen). Damit verhinern Sie, dass Mitarbeitende in die Nähe der Gefahrenstelle gelangen.
Trennende Schutzmaßnahmen können feststehend oder beweglich sein.
Trennende Schutzmaßnahmen können feststehend oder beweglich sein. Die Wahl hängt von Ihren Anforderungen ab. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen sind direkt mit der Maschine verbunden. Dies setzt voraus, dass die Schutzeinrichtung die Produktivität der Maschine nicht beeinträchtigt. Diese müssen fest eingebaut und dürfen nicht abnehmbar sein: Eine Demontage ist nur im ruhenden Betrieb und mit zusätzlichem Werkzeug möglich. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen müssen aus einem besonders widerstandsfähigen Material bestehen. Bei Bedarf kann die Schutzeinrichtung auch transparent sein. So bleibt die Gefahrenstelle sichtbar.
Beispiele für feststehende trennende Schutzeinrichtungen:
- Begehbare Schutzumhausung
- Schutzeinhausung einer Reinigungskabine mit Hubtor
Nach DIN EN ISO 14120 dürfen Sie diese Schutzeinrichtungen nur einsetzen, wenn der Zugang nicht häufig gewährleistet werden muss.

Bewegliche trennende Schutzeinrichtung
Auch die bewegliche trennende Schutzeinrichtung befindet sich zwischen Mensch und Gefahrenbereich der Maschine. Diese Schutzeinrichtung können Sie leicht ohne zusätzliches Werkzeug entfernen. Sie muss dauerhaft mit der Maschine verbunden sein. Diese Form der trennenden Schutzeinrichtung wird häufig durch Türen in Schutzzäunen oder Klappen an Öffnungen realisiert. Schwenk- oder Schiebetüren gehören ebenfalls zu den beweglich trennenden Schutzeinrichtungen.
Beispiele für beweglich trennende Schutzeinrichtungen:
- Schutzeinhausung für Lasermarkiergerät
- Laserschutzkabine für die Forschung
- Mobiler Prüfstand für Berstdruckprüfung
- Schutzumhausung mit Winkeltür
Laut ISO-Norm 14120 sollten Sie den beweglichen Schutz einrichten, wenn Sie häufig Zugang zur Gefahrenquelle gewährleisten müssen.

Verriegelungen als Schutzvorrichtungen
Zusätzlich zu beweglich trennenden Schutzeinrichtungen können Sie Verriegelungen anbringen. Die Grundlage dazu bildet die DIN EN ISO 1419. In den meisten Fällen wird die Maschine mit Schutzschaltern gesteuert. Die Schalterstellung oder Verriegelung der Schutzeinrichtung zeigt Ihnen an, ob die Maschine in Betrieb ist. Beim Lösen der Verriegelung stoppt die Maschine. So kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gefahrlos den Bereich betreten. Wichtig: Eine Verriegelung verhindert nicht das Öffnen. Zur Verhinderung sollten Sie eine Verriegelungsform mit Zuhaltung wählen.
Zuhalte-Vorrichtungen lassen sich bei Türen oder Klappvorrichtungen zusätzlich anbringen.
Bei einer Tür lässt sich dies durch starke Elektromagnete oder Federn erreichen. Vor dem Öffnen der Tür sollten Sie den Elektromagnet unterbrechen oder die Feder außer Kraft setzen. Zuhalte-Vorrichtungen lassen sich bei Türen oder Klappvorrichtungen zusätzlich anbringen. Das heißt: Die Maschine läuft bei geschlossener (Klapp-)Tür.

Trennende Schutzeinrichtungen: Mindestabstände und vorgeschriebene Höhen
Sie möchten Schutzeinrichtungen selbst konstruieren und bauen? Dann sollten Sie die Anforderungen an Materialien, Befestigungsarten und Mindestabstände zu Gefahrenquellen beachten. Halten Sie sich an die ISO-Norm 13857. Sie gibt Ihnen Hinweise auf die notwendigen Sicherheitsabstände. Das bedeutet: Gefahrenquellen dürfen nicht mit Händen, Füßen, Beinen und Armen erreicht werden.
Die Mindestabstände hängen nicht nur vom Ort der Gefahrenquelle ab. Sie sind auch von der zu schützenden Person abhängig.
Der Abstand zur Schutzeinrichtung hängt von der Umgebung und der zu schützenden Person ab. Gefahrenstellen können erreicht werden durch: Hinaufreichen, Hinüberreichen, Herumreichen und Hindurchreichen. Die Mindestabstände hängen nicht nur vom Ort der Gefahrenquelle ab. Sie sind ebenfalls von der zu schützenden Person abhängig. So gelten für unterschiedlich große Personen zusätzlich unterschiedliche Maße. Die Maße sind Richtwerte für Sie. Hier wird von einem Menschen mit normalem Arbeitsverhalten ausgegangen. Missbräuchliche Verwendung oder bewusste Überwindung der Sicherheitsvorkehrungen sind in der Norm nicht berücksichtigt.

Was sind berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen?
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen werden eingesetzt, wenn eine Gefahrstelle häufig betreten werden muss. Oder wenn an der Stelle aus baulichen Gründen keine trennende Schutzeinrichtung installiert werden kann. Nicht trennende Schutzeinrichtungen sind in der DIN EN 61496 geregelt. Sie sichern den Bereich einer Produktionsmaschine ab. Die nicht trennenden Schutzeinrichtungen sind sichtbar. Deshalb werden diese Schutzeinrichtungen auch als berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen bezeichnet.
Beispiele für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen:
- Lichtschranken, Lichtgitter oder Lichtvorhänge
- Scanner
- Trittmatten
- Zweihandschaltungen
Bei berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen stoppt die Maschine beim Durchschreiten einer Lichtschranke.
Bei berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen stoppt die Maschine beim Durchschreiten einer Lichtschranke. Das gleiche Prinzip wird durch eine Trittmatte erreicht. Bei der Zweihandschaltung produziert die Maschine nur, wenn beide Hände ein Bedienelement betätigen. Diese Schutzeinrichtungen schützen die Arme und Hände von den Mitarbeitenden. Der Maschinenschutz ist zweitrangig.
Was sind zugangsbeschränkende, verstellbare Schutzeinrichtungen?
Manche Arbeitsbereiche müssen trotz Gefahrenquelle von einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern häufig betreten werden. Ein Beispiel: Eine Kreissäge muss von den zuständigen Mitarbeitenden bedient werden können. Die Absicherung des Gefahrenbereichs können Sie durch eine verstellbare zugangsbeschränkende Schutzeinrichtung realisieren. Jetzt können Ihre qualifizierten Mitarbeitenden die Arbeitsplätze unkompliziert erreichen. Gleichzeitig entsteht eine klare Abgrenzung zu den Mitarbeitenden außerhalb des Gefahrenbereichs.
Manipulation von Schutzeinrichtungen und Schutz gegen unerwartetes (Wieder-)Anlaufen
Die Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen ist keine Seltenheit. Die Gründe sind vielfältig. Häufig versprechen sich Mitarbeitende durch die Manipulation einen Vorteil. Erhebliche Nachteile wie schwere Unfälle, Maschinenstillstand und höhere Betriebskosten werden nicht bedacht. Zur Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Hersteller der Schutzeinrichtung der richtige Ansprechpartner. Bestenfalls hat er eine Lösung für einen noch besseren Schutz.
Einige Maschinen können unerwartet anlaufen. Zusätzlich kann das Anlaufen der Maschine automatisch erfolgen.
Einige Maschinen können unerwartet anlaufen. Zusätzlich kann das Anlaufen der Maschine automatisch erfolgen. Deshalb dürfen Sie den Gefahrenbereich solcher Maschinen nie ohne Wiederanlaufsperre betreten. Diese gehört zu den Sicherheitseinrichtungen der Maschine. Häufig wird das Zweihandsystem eingesetzt: Eine Maschine kann nur gestartet werden, wenn beide Hände eine andere Position einnehmen. Diese Art der Maschinensicherung gewährleistet, dass ein unbeabsichtigtes Einschalten der Maschine ausgeschlossen ist.
Sind Not-Vorrichtungen an Maschinen zwingend notwendig?
Generell unterscheidet man zwei Schutzkonzepte: den Not-Halt und das Not-Aus. Bei einem Not-Halt soll die Maschine bei einem Notfall stillgelegt werden. Das bedeutet: Alle gefahrbringenden Bewegungen kommen so schnell wie möglich zum Stillstand. Bei einem Not-Aus soll sich die Maschine ganz ausschalten. In diesem Fall muss die Maschine von der Versorgungsspannung getrennt werden. Die Risikoberuteilung ist individuell. Stellen Sie sich folgende Frage: Ist die Not-Vorrichtung für die Sicherheit von Maschinen oder Menschen erforderlich?
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